Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Die Gemeinde bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde ist nur unter folgenden Rahmenbedingungen zulässig:
1.
Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Website der Gemeinde publizierten E-Mail-Adressen.
2.
Die Gemeinde nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Rich Text Format (*.rft)
- Word für Windows, Version 2016 und älter (*.doc, *.docx)
- Excel für Windows, Version 2016 und älter (*.xls, *.xlsx)
- Portable Data File Version 11.0 und älter (*.pdf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
- Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen ( z.B. Makros) verwendet werden.
3.
Aus technischen Gründen können zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsselt werden. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
4.
Des weiteren können aus technischen Gründen noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass die Dokumente, die einem gesetzlichen Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersendet werden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
5.
Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten werden auch in komprimierter Form als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegengenommen.
6.
Die Gemeinde bietet elektronische Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
7.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
8.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Nersingen und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.